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Kommt die verringerte Mwst. beim Kunden an? (Sonstiges)

Baffy, Bad Berleburg, Montag, 15.06.2020, 22:03 (vor 2025 Tagen) @ Voegi
bearbeitet von Baffy, Montag, 15.06.2020, 22:07

Es sollte ein Abnahmeprotokoll erstellt werden, dieses bestimmt dann den Tag der Leistung.

Alle Leistungen die bereits vorher abgenommen sind werden nicht von der Senkung betroffen.

Allerdings kommt es hier auf die Abnahme zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer an und nicht durch die Baubehörde. Die Frage ist halt beim Tiefbau und Rohbau gab es eine Abnahme zwischen Auftraggeber und Auftraggnehmer???

Wenn ein Gesamtbauunternehmen beauftragt wurde ist in der Regel die Abnahme des gesamten Objektes (inkl. Tiefbau) nach Fertigstellung dessen.

Wenn einzelne Bauaufträge für die einzelnen Gewerke an unterschiedliche Auftragnehmer erteilt wurden, ist jeder Bauauftrag einzeln zu betrachten. (bisschen viel einzeln :))

Sollten nur Waren bestellt worden sein, weil man zum Beispiel einzelne Dinge in Eigenleistung selbst erstellt, dann zählt das Lieferdatum. Bei Versendung durch einen Dritten gilt der Beginn der Beförderung als Lieferdatum.


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