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Kommt die verringerte Mwst. beim Kunden an? (Sonstiges)

Voegi, Porta Westfalica, Montag, 15.06.2020, 22:07 (vor 2025 Tagen) @ Baffy

Es sollte ein Abnahmeprotokoll erstellt werden, dieses bestimmt dann den Tag der Leistung.

Alle Leistungen die bereits vorher abgenommen sind werden nicht von der Senkung betroffen.

Allerdings kommt es hier auf die Abnahme zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer an und nicht durch die Baubehörde.

Wenn ein Gesamtbauunternehmen beauftragt wurde ist in der Regel die Abnahme des gesamten Objektes (inkl. Tiefbau) nach Fertigstellung dessen.

Wenn einzel Bauaufträge für die einzelnen Gewerke an unterschiedliche Auftragnehmer erteilt wurden, ist jeder Bauauftrag einzeln zu betrachten.

Sollten nur Waren bestellt worden sein, weil man zum Beispiel einzelne Dinge in Eigenleistung selbst erstellt, dann zählt das Lieferdatum. Bei Versendung durch einen Dritten gilt der Beginn der Beförderung als Lieferdatum.

Ich glaube, ich sollte schleunigst den weg zu nem Steuerfachanwalt aufsuchen oder?
Ich kann es nicht genau sagen, da ein ausführender Bauingenieur die Gewerke per Angebotphase ausgewählt und in unserem Namen beauftragt hat. Ist aber kein klassischer Bauträger... Aber wenn in meinem Namen ein Auftrag erteilt wird, dann müsste eine Abnahme ja auch schriftlich von mir fixiert werden oder?


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