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Kommt die verringerte Mwst. beim Kunden an? (Sonstiges)

Voegi, Porta Westfalica, Montag, 15.06.2020, 21:45 (vor 2025 Tagen) @ Baffy

Es kommt auf den Zeitpunkt der Leistung an. Bei einem Bauauftrag handelt es sich um eine Werkleistung und der Zeitpunkt der Leistung bestimmt sich mit der Abnahme der jeweiligen Bauleistung. Ist dieser Zeitpunkt im Zeitraum vom 01.07. Bis 30.12.2020 gilt für die gesamte Bauleistung 16 % ust. Auch für vorher bereits geleistete Abschlagszahlungen die mit 19% gezahlt wurden.

hmm stimmt das denn? Ich habe am 27.12.2019 ne Küche gekauft, welche gemäß Kaufvertrag, im Oktober 2020 geliefert wird.
Hab ne Anzahlung leisten müssen, welche mit 19% Mwst ausgewiesen und dementsprechend geleistet wurde.
Ich hätte nun gedacht, dass die Nettosumme meiner Anzahlung von der Gesamtnettosumme abgezogen wird und die Restliche Nettosumme dann im Oktober mit 16% Mwst ausgewiesen wird...

Dasselbe gilt für meine Tief- & Rohbaurechnung... da sind theoretisch noch die beiden jeweiligen Schlussrechnungen fällig, welche auf Juli datiert sind. Da habe ich aber bereits zusammen ca 150.000€ bezahlt (inkl 19% Mwst).
ich kann mir nicht vorstellen, dass für bereits geleistete Abschlagszahlungen dies Rückwirkend mit 16% statt 19 %

Wenn ja, hast du eine Quelle? Wenn es stimmt, dann bekommst nen Kasten Bier von mir :DDD


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