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Kommt die verringerte Mwst. beim Kunden an? (Sonstiges)

Voegi, Porta Westfalica, Dienstag, 30.06.2020, 16:58 (vor 2010 Tagen) @ quincy123
bearbeitet von Voegi, Dienstag, 30.06.2020, 17:03

Für die Küche sieht es gut aus (komplett 16% wenn zwischen Juli und Dezember geliefert wird). Für den Tiefbau eher nicht - der ist bereits erledigt, wenn ich Deinen Text richtig verstehe. Wann die Rechnung erstellt wird, ist nicht relevant.

muss den fred nochmal hochholen... vll kann mir @baffy auch helfen
Der Küchenbauer behauptet nun, dass es nur für Küchen gelten würde, welche ab Juni gekauft und im Juli-Dez geliefert werden. Wenn ich mir das Anwendungsschreiben des BMF anschaue, finde ich überhaupt keine Grundlage, warum der Zeitpunkt der Kaufvertragsschließung relevant sein sollte. Im gesamten Dokument ist immer nur der Zeitpunkt der Leistungserbrinung (in dem Fall die Lieferung und Montage) für die Ust maßgeblich...

Aber was habe ich an Handhabemitteln dagegen zu Protestieren? geh ich zum Anwalt, dann kost mich die Deckung mehr als die Ersparnis durch die MwSt....


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