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Querdenker in Ahrweiler (Corona)

pactum Trotmundense, Syburg, Mittwoch, 21.07.2021, 12:58 (vor 1915 Tagen) @ Schaumkrone

Hat sie dir das schriftlich geschrieben, dass sie das Kind nie testet? Wenn sie dann eine Bestätigung mit Unterschrift an die Schule schreibt, ist das strafbares Handeln. Juristen sind da sicher mehr im Thema. Aber ich meine sowas wäre ein uneidliche Falschaussage zum Nachteil Dritter oder so ähnlich.


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