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Querdenker in Ahrweiler (Corona)

Schaumkrone, Celle, Mittwoch, 21.07.2021, 14:17 (vor 1010 Tagen) @ pactum Trotmundense

Hat sie dir das schriftlich geschrieben, dass sie das Kind nie testet? Wenn sie dann eine Bestätigung mit Unterschrift an die Schule schreibt, ist das strafbares Handeln. Juristen sind da sicher mehr im Thema. Aber ich meine sowas wäre ein uneidliche Falschaussage zum Nachteil Dritter oder so ähnlich.

Nee natürlich nicht- ich hatte angedeutet einen Schnelltest machen zu wollen mit den 4 Kindern, die ich fahre (in Celle gab es bei einer Abifeier gerade Infektionen unter 600 Teilnehmern und angeblich hunderte in Quarantäne...kurz vor dem Urlaub möchte ich da auf Nr. Sicher gehen!)
Bei der Gelegenheit hat sie dann erwähnt, dass die Test eh unzuverlässig sind und sie das Kind niemals solcher "Misshandlung" aussetzen würde und ein Test nicht in Frage kommt und sie samt Anhang bisher wunderbar ohne Test durch die Panikzeit gekommen sind.
Da kann man dann ja 1+1 zusammenzählen. Ihr Sohn ist auch der einzige Schüler, der vom MNS "befreit" ist verdächtigerweise.
Wir sind dann halt ohne den Jungen gefahren- der einem echt Leid tun kann bei solchen Eltern.


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