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Mahmoud Abbas-Holocaust (Politik)

WBSTRR, Tempelnah 1.5 km, Mittwoch, 17.08.2022, 13:31 (vor 1222 Tagen) @ Guido

Wer in einer Pressekofernz mit dem deutschen Bundeskanzler - im Bundeskanzleramt - den Holocaust verharmlost - eine in der Bundesrepublik strafbare Handlung - dem muss mit aller Entschiedenheit entgegengetreten werden.


Der Sachverhalt war noch nicht eindeutig strafbar. Er hat ihn ja nicht per se geleugnet.

Leugnung ist keine Voraussetzung der Strafbarkeit gemäß § 130 III StGB. Dort ist von "billigt, leugnet oder verharmlost" die Rede. Am ehesten käme hier, wie vom Vorredner geschrieben, die Verharmlosung in Betracht. Eindeutig ist da aber natürlich trotzdem nichts.


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