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Dazu ein Erfolg vor Gericht (Politik)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Montag, 15.07.2024, 19:51 (vor 684 Tagen) @ Garum

Naja, die Kammer möchte sowas nicht.

§43a BRAO, Absatz 3:

(3) Der Rechtsanwalt darf sich bei seiner Berufsausübung nicht unsachlich verhalten. Unsachlich ist insbesondere ein Verhalten, bei dem es sich um die bewußte Verbreitung von Unwahrheiten oder solche herabsetzenden Äußerungen handelt, zu denen andere Beteiligte oder der Verfahrensverlauf keinen Anlaß gegeben haben.


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