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BVerfG entscheidet heute ob der Fußball die Kosten für Polizeieinsätze zumindest teilweise übernehmen muss (Fußball allgemein)

DomJay, Köln, Dienstag, 14.01.2025, 10:03 (vor 14 Tagen) @ pactum Trotmundense

Das wird spannend, denn es betrifft jede Großveranstaltung. Man könnte sogar fragen, ob da auch eine Kirmes schon dazugehört oder?


Ich bin kein Jurist und dieses typische Juristendeutsch mit dem Gesetze und Verordnungen verfasst werden, verstehe ich nicht wirklich, zumal manches auch wohl nur für Rechtstheoretiker und -philosophen einen Sinn ergibt. Wenn ich mir jedoch §4 des Bremisches Gebühren- und Beitragsgesetz (BremGebBeitrG) ansehe, um den es hier geht, scheint mir das schon sehr auf Sportveranstaltungen zugeschnitten zu sein.

Mit welcher Begründung unterscheidet sich ein Fussballspiel in der Allianz Arena von einem Konzert, oder Wacken, Oktoberfest usw?

Das wäre eigentlich die Aussage, Schutz nach Kassenlage.


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