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BVerfG entscheidet heute ob der Fußball die Kosten für Polizeieinsätze zumindest teilweise übernehmen muss (Fußball allgemein)

Braumeister, BaWü, Dienstag, 14.01.2025, 10:12 (vor 14 Tagen) @ pactum Trotmundense
bearbeitet von Braumeister, Dienstag, 14.01.2025, 10:22

Der Gesetzestext wurde extra so formuliert, dass es ausschließlich Spiele von Werder Bremen trifft.

Wiederkehrend mehr als 5k Besucher gleichzeitig schließt beispielsweise mit Absicht die Eisarena Bremerhaven aus. Die Gewalthandlungen an Zu- und Abgangswegen schließt den Bremer Freimarkt aus, weil es da zwar Theater auf dem Gelände gibt, aber sehr selten abseits.

Man hat sich da im Bremer Senat viel Mühe gemacht, eine Formulierung zu finden, die nicht plump sagt "Fußballspiele der 1., 2. und 3. Liga", aber am Ende genau das herauskommen lässt.


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