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Allgemeine Newsschlagzeilen vom 14.01.2025 (Fußball allgemein)

Zoon, Dienstag, 14.01.2025, 14:02 (vor 17 Stunden, 48 Minuten) @ Sascha

Es geht mir tatsächlich nicht um die ~500.000 Euro. Sondern um zB diesen Satz:


Der Legitimität des mit § 4 Abs. 4 BremGebBeitrG verfolgten Ziels steht kein verfassungsrechtlich verbürgtes generelles Gebührenerhebungsverbot im Polizeirecht entgegen. Die Verfassung kennt keinen allgemeinen Grundsatz, nach dem die polizeiliche Sicherheitsvorsorge durchgängig kostenfrei zur Verfügung gestellt werden muss. Die Gefahrenvorsorge ist keine allgemeine staatliche Tätigkeit, die zwingend ausschließlich aus dem Steueraufkommen zu finanzieren ist.


Ich verstehe diese Auffassung überhaupt nicht. Der Urantrieb, warum sich Menschen zu Gemeinschaften zusammenschließen, ist Schutz vor Gefahren. Auch ohne explizite Erwähnung in der Verfassung gehört für mich der Schutz der Bürger zur absoluten Grundfunktion eines Staates. Und die Polizei ist das "Werkzeug", dass diese Grundfunktion für den Staat im Binnenverhältnis ausübt.

Vorsicht: die Gefahrenabwehr wird auch in Bremen gewährt. Zum Hochsicherheitsrisikofußball ist die Polizei schließlich gekommen. Die Frage ist, ob die Gefahrenabwehr aufgrund von Verfassungsrecht zwingend gebührenfrei, also aus dem Steueraufkommen zu finanzieren ist.

Das Bundesverfassungsgericht konnte im Grundgesetz keinen derartigen Verfassungsgrundsatz finden und damit war die Sache durch.

Für Verfassungsrichter/Verfassungsrechtler ist es wenig überzeugend, einen solchen Grundsatz aufgrund der Rechtshistorie einfach in den Begriff des Staates hinein zu interpretieren und aus dem Umstand, dass die Bundesrepublik Deutschland laut Grundgesetz ja ein Staat ist, die Schlussfolgerung zu ziehen, hieraus würde sich die gebührenfreie Finanzierung der Gefahrenabwehr zwingend ergeben. Mit einer solchen Argumentation "über den Staat" könnte man bei Heranziehung des entsprechenden "Staatsverständnisses" alles Mögliche aus dem Grundgesetz herleiten. Es ist doch gerade die Aufgabe einer Verfassung zu regeln, nach welchen Grundsätzen der Staat funktionieren soll. Und wenn kein beschränkender Grundgesetz geregelt ist, hat das vom Volk gewählte Parlament freie Hand. Insoweit hat das Bundesverfassungsgericht keine Politik gemacht sondern Politik zugelassen.

Mal ein anderes Beispiel: die Müllentsorgung ist zur Abwehr gesundheitlicher Gefahren auch extrem wichtig. Sie ist sogar so wichtig, dass man gezwungen ist, die staatliche Müllentsorgung in Anspruch zu nehmen. Bislang kam noch niemand auf die Idee zu behaupten, aufgrund der Rechtshistorie und des Staatsbegriffes sei diese zwingend gebührenfrei zur Verfügung zu stellen.


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