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Allgemeine Newsschlagzeilen vom 14.01.2025 (Fußball allgemein)

Zoon, Dienstag, 14.01.2025, 15:10 (vor 16 Stunden, 38 Minuten) @ dNL
bearbeitet von Zoon, Dienstag, 14.01.2025, 15:16

Natürlich kostet eine große Mülltonne mehr als eine kleine. Ebenso kostet eine höhere Abholfrequenz mehr als eine geringere..


Achso. McDonald's zahlt also für die Größe und Abholfrequenz der Mülltonnen im öffentlichen Raum, weil die mehr Müll verursachen als der Unverpackt Laden um die Ecke?

Natürlich nicht. Das ändert aber nichts daran, dass die Gefahrenvorsorge auch per Gebühren finanziert werden kann. Es gibt keinen verfassungsrechtlichen Grundsatz, wonach das ausgeschlossen wäre. Genau deshalb dürfen Müllgebühren erhoben werden.

Bei dem von Dir gebildeten Beispiel müsste McDonald auch nach § 4 Abs. 4 BremGebBeitrG in Bremen keine Gebühren bezahlen, weil diese Vorschrift nur für einen kleinen Kreis von Veranstaltungen gilt (gewinnorientierte und gefahrgeneigte Großveranstaltungen). Da hat man wohl in Bremen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz berücksichtigt. Ist das ein Problem für Dich? Möchtest Du den Anwendungsbereich ausgeweitet wissen?


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