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Strafbestand Volksverhetzung. (Spieltage)

alexey83, Dortmund, Montag, 08.12.2025, 07:28 (vor 101 Tagen) @ simie

Ohne Ton?

Ein Foto wäre ja auch ohne Ton ;)
Marc hat ja vorher gefragt, ob ein Foto gemacht wurde.

Dazu würde ja BVBMenden die Leute auf den Aufnahmen ggf. Erkennen.

Deswegen ja auch meine Frage, ob das rechtlich überhaupt zulässig/ in Ordnung wäre.


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