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Strafbestand Volksverhetzung. (Spieltage)

alexey83, Dortmund, Sonntag, 07.12.2025, 22:43 (vor 266 Tagen) @ MarcBVB

Falls du Fotos gemacht hast,

die entsprechende Strafanzeige mache ich dir gerne mit c/o Kanzleianschrift. Dann ist deine Anschrift nur bei mir und in keiner Polizeiakte.

Just sayin'

Es gibt doch mittlerweile in (fast) jedem Zug eine Videoüberwachung?!
Oder würde das nicht reichen?


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