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Der Winter hält sich dieses Jahr hartnäckig (Sonstiges)

Habakuk, OWL, Donnerstag, 05.02.2026, 16:22 (vor 4 Stunden, 0 Minuten) @ FourrierTrans

Eine Streu und Räumpflicht besteht zwischen 7 - 20 Uhr.


Ich habe das immer sträflich vernachlässigt, morgens geräumt und gestreut und dann zur Arbeit. Und abends natürlich noch einmal. Mal im Ernst, wie stellt sich der Gesetzgeber das eigentlich en detail vor, beim Hauseigentümer ohne Hausverwaltung? Müsste man dann einen Räumdienst bestellen, wenn man selbst ja in der Regel während dieser Zeit größtenteils arbeiten ist? Gerade in den ländlichen Gebieten kommen da ja schnell mal bei "Opas Haus" ein paar Meterchen mehr an der Straße zustande.

Diese Streu- und Räumpflicht ist in der Tat eine fragwürdige Angelegenheit. Die meisten machen es dann halt so, wie sie es schaffen. Dennoch ist der Grundstückseigentümer oder der Mieter (sofern im Mietvertrag geregelt) für die Verkehrssicherung der Gehwege verantwortlich und müsste im Falle der Verhinderung (was ja ziemlich häufig der Fall ist) einen Dritten beauftragen. Wenn man sich dann ansieht, wie "ernst" die Kommunen selbst diese Pflicht auf den öffentlichen Wegen nehmen, kommt man als Bürger bisweilen ins Grübeln.

In Österreich scheint die Pflicht ähnlich geregelt zu sein wie bei uns, in der Schweiz und in Spanien sind jedoch die Kommunen verantwortlich. Interessanterweise gibt es einen Wikipedia-Artikel zu diesen Thema und auch zur Verkehrssicherungspflicht nur in deutscher Sprache.

Persönlich fände ich es ausreichend, wenn man als Privatperson verpflichtet wäre, die Gehwege von störenden Hindernissen zu befreien, insbesondere um Menschen mit Einschränkungen (also z.B. Rollstuhlfahrern) eine Passage zu gewährleisten. Eine Haftung damit zu verbinden finde ich unangemessen. Wer bei Eisregen draußen herumläuft, der muss sich eines Sturzrisikos auch bewusst sein. Die geltende Regelung erscheint allenfalls als ein Geschäftsmodell für Juristen, die bei Schadensersatzklagen gegen Privatleute behilflich sein wollen.


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