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MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Mittwoch, 15.07.2026, 08:39 (vor 1 Tag, 12 Stunden, 24 Min.) @ Mario Girotti

Auf die Einladung komme ich gerne zurück.

Ich dachte dass es mittlerweile Tonaufzeichnungen der Verhandlungen gibt? Dann wäre es doch egal ob Ton oder Video, oder?

Es gibt in Zivilsachen die Möglichkeit, nach § 128a per Video teilzunehmen.

In Strafsachen gibt es weiterhin nur die Dokumentation via Sitzungsprotokoll, dass der Richter/ der Vorsitzende der Kammer führt. Eine Ton oder gar Bildaufzeichnung findet gerade nicht statt, das fürchten die Schergen des DRB wie der Teufel das Weihwasser.

Hier kann man das ganz gut dargestellt nachlesen:

https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/themen/recht-gesetz/dokumentation-hauptverhandlung-anachronismus

Die Clowns vom DRB haben es sich auch nicht nehmen lassen, Buschmann deswegen als "Bundesrechtsanwaltsminister" zu verunglimpfen, was dann auch relativ deutlich zeigt, was für ein peinlicher Haufen dieser Verein ist.


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