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Klage? (BVB)

Mephizzzto, Dortmund, Freitag, 10.02.2017, 14:09 (vor 3231 Tagen) @ virz3

Oder ich muss nur die Unwirksamkeit der AGB vor Gericht erstreiten. Das die unangemessen benachteiligend ist, jedenfalls dann, wenn ein Spiel von vornherein nicht besucht werden kann, könnte ich mir jedenfalls vorstellen.


Auch hier: wegen 12 Euro? Nicht wirklich, oder?

Es geht mir nicht um die 12 Euro. Eher ums Prinzip, dass Kollektivstrafen scheiße sind. Stadionverbote wegen Verdachtsmomenten sind schon arg grenzwertig, aber Strafen, die mit der Gießkanne über die Süd ausgekippt werden, damit es die max. 500 (das wären dann 2%) richtigen trifft. Nein, nein und nochmals nein.


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