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Bei der Eintracht übrigens... (BVB)

Daniel09, Freitag, 10.02.2017, 14:40 (vor 3231 Tagen) @ istar

Aber vorher einen Blick in die Ticket-AGBs werfen,da steht nämlich, das eine Erstattung in diesem Fall, ausdrücklich erwähnt wird ein "Geisterspiel",ausgeschlossen ist.

Es sei denn, es liegt ein verschulden des BVB vor.

Darüber könnte man diskutieren, da er die Banner nicht verhindert hat.

Aber einerseits die Transparente bis auf wenige Ausnahmen in Ordnung finden und dann über dieser Schiene kommen,wäre mir persönlich zu nuttig.

Tut mir Leid aber Schmähgesänge und Plakate gab es schon immer und wird es immer geben. Wenn es persönlich wird wie im Fall Rangnick als Beispiel klar ein NoGo.
Trotzdem sehe ich nicht ein für eine Leistung zu zahlen im Vorraus wohlgemerkt, die ich dann nicht erhalte.

Schön dass du mir das aus den AGBS raussucht aber hierbei handelt es sich ja nicht um ein Geisterspiel.

"Als Geisterspiele werden Fußballspiele bezeichnet, die aufgrund von Sanktionen ohne Publikum ausgetragen werden müssen."


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