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Klage? (BVB)

Rupo, Ruhrpott, Freitag, 10.02.2017, 14:05 (vor 3230 Tagen) @ Mephizzzto

Moin,
weil hier ja das deutsche Recht so gerne bemüht wird.
Wenn ich einen Fußballverein zum Spielbetrieb in einer deutschen Fußball Liga anmelde, dann unterwerfe ich mich als Verein (hier der BVB) dem Lizenzverfahren des DFB vertreten durch die DFL. Ich empfehle allen interessierten die gründliche Lektüre:
http://www.dfb.de/fileadmin/_dfbdam/15_Ligaverband_Ligastatut-3.pdf

Es gibt wesentliche Punkte die im Rahmen des Lizensierung Verfahrens erfüllt werden müssen siehe auch § 2 - Voraussetzungen der Lizenzerteilung
und für unsere Diskussion:
§ 6 - Infrastrukturelle und sicherheitstechnische Kriterien
und hier besonders:
Anhang VI: Richtlinien zur Verbesserung - der Sicherheit bei Bundesspielen
unter Beachtung von: V. Schlussbestimmungen
III. Richtlinien zur Spielordnung - § 3 Organisation der Veranstaltung

Mit Beantragung und Genehmigung der Lizenz wird ein Vertrag zwischen DFB/DFL und Bundesligaverein geschlossen. Mit Kauf einer Eintrittskarte/Dauerkarte wird ein Vertrag zwischen Kunde und Verein geschlossen.

Der DFB/DFL trägt die Rechtsstreitigkeiten mit den jeweiligen Vereinen in dem Schiedsgericht aus.
Anhang II: Schiedsgerichtsvertrag – Ständiges Schiedsgericht
für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen
wobei noch der Rechtsweg möglich ist:
Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte
Das nach § 1062 Abs. 1 ZPO zuständige Oberlandesgericht ist das OLG
Frankfurt/Main

Wäre jetzt die Frage der Verhältnismäßigkeit zu klären, also ob ein teilweiser Ausschluss von Zuschauern verhältnismäßig ist gegenüber den zu Lasten gelegten Vorfällen. Google via: Wie funktioniert das Strafen System des DFB?
-Strafen Katalog:
http://www.dfb.de/fileadmin/_dfbdam/2014124_08_Rechts-Verfahrensordnung.pdf
§ 7 Strafen gegen Vereine und Tochtergesellschaften in einzelnen Fällen
§ 7b Auflagen
hier wird der DFB/DFL eine Eskalationsstrategie fahren:
-Geldstrafe
-Teil Ausschluss
-Voll Ausschluss
-Punkteabzug
-Lizenz Entzug

der DFB/DFL sitzt hier einfach am längeren Hebel durch das Lizensierungsverfahren, die Übernahme der Satzung, dass Schiedsgericht, etc. Der einzelne Kunde kann sein Recht auf Erfüllung des Vertrages (Kartenkauf vs. Spiel) nur gegenüber dem Verein geltend machend und da wird die Frage sein wie der Verein seine Haftung da interpretiert, die einzelnen Personen kann man hier wohl aus den gegebenen Umständen nicht haftbar machen.

Insgesamt alles ein sehr, sehr unschöne Situation.
Gruß, Thomas


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