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Klage? (BVB)

Raducanu, Sassenberg, Freitag, 10.02.2017, 14:14 (vor 3231 Tagen) @ Mephizzzto

Kollektivstrafen sind nicht scheiße, sondern


Bundesrepublik Deutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
In der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland wird eine Kollektivhaftung, welche die Sippenhaftung einschließt, als nicht mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar betrachtet und hat daher keine juristische Definition. Soweit dennoch ein mit Sippenhaft vergleichbares Verhalten von staatlichen Institutionen praktiziert wird, wird dies von der Rechtsprechung unterbunden, so z. B. wurde eine Sanktion der Bremer Arbeitsgemeinschaft für Integration und Soziales vom Landessozialgericht als rechtswidrig festgestellt und als Sippenhaftung bezeichnet.[6]


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