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Hartz 4 brachte für Einkommenslose Verbesserungen! (Sonstiges)

Zoon, Dienstag, 13.03.2018, 23:12 (vor 2207 Tagen) @ Rupo

Ganz herzlichen Gruß an dieser Stelle an die Genossen der SPD, hier vor allem an Herrn Gerhard Schröder, Herrn Bundespräsident Steinmeier und die aktuelle Regierung der SPD....

Und was gab es vor Hartz 4?

Für diejenigen, die vor ihrer Arbeitslosigkeit einen sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hatten und deren Arbeitslosengeld auslief, gab es Arbeitslosenhilfe. Wer viel verdient hatte, konnte damit auskommen; wer wenig verdient hatte, nicht und musste ergänzend Sozialhilfe beantragen.Für diejenigen, die vor ihrer Arbeitslosigkeit keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hatten (z.B. selbständige oder krank waren), gab es allenfalls Sozialhilfe.

Sozialhilfe nach dem BSHG gab es nur, wenn die dortigen - sehr geringen Vermögensfreibetragsgrenzen - nicht überschritten wurden. Ein Alleinstehender (unter 60 Jahren) durfte nicht mehr als 1.000 € auf seinem Konto haben. Im alten System gab es viele Arbeitslosenhilfebezieher, die mit ihrer Arbeitslosenhilfe ihre Existenz nicht decken konnten und Sozialhilfe nicht beziehen konnten, weil sie erstmal ihr Vermögen aufbrauchen mussten oder z.B. noch eine Mini-Lebensversicherung hatten, die ihre einzige Altersversorgung darstellte und die sie nicht angreifen und aufbrauchen wollten. Für Leistungsbezieher von Hartz 4 wurden diese Vermögensfreibeträge kräftig angehoben. Ein 50jähriger kann aktuell Hartz 4 beziehen mit einem selbstgenutzten Eigenheim, Vermögen von 7.500 €, einem PKW mit einem Verkehrswert von 7.500 € und einer Lebensversicherung mit einem Rückkaufswert von 37.500 € (bei vereinbartem Verwertungssausschluss).

Bei der Sozialhilfe gab es einen Regelsatz, der nach Kassenlage festgesetzt und selten angepasst wurde. Der Bestimmung des Hartz 4-Regelsatzes wurde das Statistikmodell zugrundegelegt. Mit dem Regelsatz-Urteil des BverfG aus dem Jahr 2010 wurde die Politik gezwungen, den Regelsatz in einem nachvollziehbaren und folgerichtigen Verfahren alle zwei Jahre zu aktualisieren. Danach gab es entsprechende Regelsatzanpassungen.

Beim alten System waren ehemals gutverdiendende Arbeitnehmer bevorzugt. Diesen wurden Leistungen der gehobenen Fürsorge gewährt, währenddessen der Rest bis auf einen Minifreibetrag sein Vermögen aufbrauchen musste und unzureichende Sozialhilfeleistungen bekam. Obwohl beides mit Steuermitteln finanziert wurde, bekamen die einen mehr als die anderen.

Und dieser Vorteil wurde von vielen Betroffenen auch genutzt, um vorzeitig in den entspannten Ruhestand zu gehen: Vom Arbeitgeber liess man sich die in Verhandlungen mit den Gewerkschaften zugesicherte Unkündbarkeit abkaufen. Mit Abfindung, Arbeitslosengeld der Versichertengemeinschaft und Arbeitslosenhilfe der Steuerzahler konnte man die Zeit bis zum Eintritt in die Altersrente überbrücken, obgleich man in dieser Zeit gar keine neue Arbeit mehr aufnehmen wollte und somit gar nicht arbeitslos war. Finanzieren durfte das letztlich die Sozialgemeinschaft.


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