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Auch wenn es nervt: (BVB)

simie, Krefeld, Mittwoch, 31.10.2018, 12:56 (vor 2609 Tagen) @ holgernova
bearbeitet von simie, Mittwoch, 31.10.2018, 13:07

Das nicht zulässige Abbrennen von Pyro ist, solange es sich um in Deutschland zugelassene Produkte handelt, keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit.


PS.: Zu deinem Paragraphen: Es ist immer problematisch einen Paragraphen isoliert zu betrachten. Schau mal dort: gesetze-im-internet.de/sprengg_1976/__3.html
Dort werden die Begrifflichkeiten, wie sie im Sprengstoffgesetz verwendet werden, genau definiert.


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