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Blockfahne "nicht mehr zugänglich" (BVB)

Oleoleole, Mittwoch, 31.10.2018, 11:56 (vor 2609 Tagen) @ Schnippelbohne


Man kann den Einsatz der Polizei nun mal nicht rückwirkend mit den Folgen begründen: Ursache für die Prügelei war das Einrücken der Polizei in den Block und die Beschlagnahme der Fahne. Die Gegenwehr und die dann zweifellos begangenen Straftaten waren erst die Auswirkung. Wäre die Polizei nicht tätig geworden, wäre es zu diesen Straftaten nicht gekommen. Genau das muss bei der Bewertung der Verhältnismäßigkeit des Einsatzes abgewogen werden. Die dann begangenen Straftaten dürfen bei der Abwägung aber eben nicht als Begründung für den Einsatz berücksichtigt werden, weil die ja eben erst als Folge geschehen sind.

Hmm, wenn man also zwei Nazis aus einer 30er Gruppe einen Linken zusammenschlagen lässt ist das ok weil sich sonst die anderen 28 einmischen? Das ist ja gut zu wissen.


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