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Hm... (BVB)

ian, Tal der Wupper, Mittwoch, 31.10.2018, 12:41 (vor 2609 Tagen) @ Cartman

Ich denke, dass man das auf zwei Ebenen sehen muss. Grundsätzlich packe ich mir bei der Argumentationskette, dass es zu solchen Szenen ja kommen musste, weil die Polizei erwachsenen Menschen ein Stück Stoff wegnehmen wollte, auch an den Kopf und denke mir: Herrje, was für ein Stumpfsinn.

Allerdings ist das nicht das Bewertungskriterium. Man kann diese Einstellung der Ultraszene für noch so benagelt halten, sie existiert aber und muss deshalb in alle Überlegungen einer Handlungsweise einbezogen werden. Und für die Bewertung des Einsatzes und der darauf folgenden Aktionen halte ich diesen Aspekt für ausschlaggebend.


Die Polizei muss weder Scharia noch Ultrakodexe in ihre Handlungsweise mit einbeziehen. Nur geltende Gesetze.

Falsch. Die Polizei muss auch die Umstände mit einbeziehen. Die reinen Gesetze geben das "wie" richtigerweise nicht vor.

Es gibt fast immer situative Bewertungskriterien, die nicht im Gesetz festgehalten sind, die aber einer Abwägung bedürfen. Nur weil etwas legal ist, ist es noch lange nicht einsatztechnisch nötig oder erforderlich, geschweige denn zielführend.

Und nein, das heißt keinesfalls, dass die Reaktionen in irgendeiner Form inhaltlich positiv bewertet werden müssen. Aber nur weil eine Reaktion verboten ist, darf man sie ja nicht in der Erwartung ausschließen.


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