Künast: Testballon für Verschärfung des Netzwerkdurchsetzungsgesetz (Sonstiges)
Zwischen meinungsfreiheit und Beleidigungen ist ja noch Platz für das eine oder andere.
und warum sollte man Plattformbetreiber nicht dazu verpflichten die Klardaten rauszugeben? Dann kann der Betroffene diese wenigstens zivilrechtlich belangen
Weil das dazu führen würde, dass nicht nur Straftaten, sondern auch zulässige Meinungen davon betroffen wären. Schon das derzeit gültige Gesetz ist damals massiv kritisiert worden, weil im Zweifel auch eigentlich zulässige Meinungen gelöscht würden:
SPD-nahe IT-Experten bezeichneten die geplanten Regelungen als „Zensurinfrastruktur“. Matthias Spielkamp von Reporter ohne Grenzen nannte den Entwurf „beschämend“.[36][37] Harald Martenstein bezeichnete ihn im Tagesspiegel als „Erdoganismus in Reinkultur“,[38] er lese sich so, als „stamme er aus dem Roman 1984“ und sei ein „Angriff auf das Prinzip der Gewaltenteilung“. Burkhard Müller-Ullrich schrieb: „Minister Maas geht es ganz offensichtlich nicht um Haß und Hetze allgemein, sondern um das Mundtotmachen seiner politischen Gegner.“[39]
Experten erwarteten, dass die kurzen und starren Löschfristen und die hohe Bußgeldandrohung dazu führen würden, dass die Netzwerke Beiträge im Zweifelsfall lieber entfernen, auch wenn die grundrechtlich garantierte Meinungsfreiheit eine kontextbezogene Abwägung erfordern würde, etwa bei der Abgrenzung zwischen verbotener Beleidigung und erlaubter Satire.[40] Im April 2017 schloss sich ein Bündnis aus Wirtschaftsverbänden, Netzpolitikern, Bürgerrechtlern, Wissenschaftlern und Juristen zusammen, um gegen das Gesetz zu protestieren. In einem Manifest warnten sie vor „katastrophalen Folgen für die Meinungsfreiheit“.[41][42][43]
Nachdem der Bundestag das Gesetz beschlossen hatte, forderte unter anderem der Deutsche Journalisten-Verband Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier dazu auf, das Gesetz nicht zu unterzeichnen, da die Meinungsfreiheit nicht ausreichend geschützt sei.[44] Die Frankfurter Allgemeine Zeitung nannte als Beispiel für Zensur infolge des NetzDG die Löschung gesellschaftspolitischer Beiträge einer Künstlerin durch Facebook.[45]
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- Künast: Testballon für Verschärfung des Netzwerkdurchsetzungsgesetz - markus, 01.10.2019, 19:10
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Wallone,
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hamwa,
29.09.2019, 21:07
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30.09.2019, 07:49
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Oleoleole,
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30.09.2019, 07:49
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Wallone,
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