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Bundesverfassungsgericht Existenzminimum darf also um 30% gekürzt werden (Sonstiges)

-RoB-, 35 KM vom WS entfernt, Dienstag, 05.11.2019, 18:24 (vor 2338 Tagen) @ Kalkzilla

Die Zahl der Menschen, die HartzIV beziehen, und tatsächlich absolut keine Lust haben zu arbeiten sowie mit dem Kleckerbetrag "Existenzminimum" zufrieden sind, ist verschwindend gering.[...]
Da werden Menschen in sinnbefreite Maßnahmen gesteckt, nur um die Zahl der Arbeitssuchenden zu senken. Sanktionen werden oft nach Lust und Laune vergeben, die einer gerichtlichen Prüfung nicht stand halten.

Ist das so? Sprich: Hast Du dafür belastbare Quellen oder ist es Deine Meinung? (Ich frage das jetzt vollkommen neutral und ohne jegliche Intention)

Diese Diskussionen sind nämlich sehr schnell ganz dunkel politisch eingefärbt - egal welche Couleur.


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