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Bundesverfassungsgericht Existenzminimum darf also um 30% gekürzt werden (Sonstiges)

CrimsonGhost, Mittwoch, 06.11.2019, 09:06 (vor 2247 Tagen) @ hardbreak

Der derzeitige ALG 2 Satz reicht gerade mal zum überleben, aber nicht für ein menschenwürdiges Leben. Das man dies noch kürzen darf, ist ein Skandal. Statt Sanktionen auszusprechen, sollte eher mit Bonusen gearbeitet werden.

Und viel entscheidender sollte es sein, dass der Unterschied im Einkommen zwischen ALG 2 und einer Arbeit massiv ist. Wenn man Menschen aus dem ALG 2 Bezug in Mindestlohnjobs vermittelt, in denen neben mieser Bezahlung auch noch miese Arbeitsbedingungen herrschen, und die Menschen trotz Arbeit nicht mehr oder kaum mehr haben als beim ALG 2, dann stehen diese Menschen nach kurzer Zeit wieder auf der Matte beim Jobcenter.


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