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Bundesverfassungsgericht Existenzminimum darf also um 30% gekürzt werden (Sonstiges)

Voomy, Berlin, Dienstag, 05.11.2019, 19:40 (vor 2247 Tagen) @ Braumeister

Ich würde mit meiner Laienmeinung davon ausgehen, dass jemand der Krank ist nicht zu den 3% der ALG2 Empfänger gehört, die ihre Leistungen gekürzt bekommen. Ich gehe, auch aufgrund einer Erfahrung im erweiterten familiären Umfeld, davon aus, dass von den Sanktionen diejenigen betroffen sind. Die schlichtweg auf dem Rücken anderer unseren Sozialstaat ausnutzen. Und hiermit meine ich nicht die Steuerzahler, sondern die die wirklich darauf angewiesen sind.

Das ist schlichtweg falsch. Und eigentlich könntest du das auch wissen. Das Jobcenter holt keine Diagnosen ein, das Jobcenter fragt nicht nach, warum du nicht kommst. Schwer-Depressive sind von sowas ebenso betroffen wie Schmarotzer.


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