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Bundesverfassungsgericht Existenzminimum darf also um 30% gekürzt werden (Sonstiges)

Voomy, Berlin, Dienstag, 05.11.2019, 19:36 (vor 2248 Tagen) @ Foreveralone

Es gibt aber nun einmal kein ExistenzMINIMUM. Der Staat legt die verschiedensten Faktoren für ein Existenzminimum an. Für das Bundesverfassungsgericht ist aber der entscheidende Faktor ein MENSCHENWÜRDIGES Existenzminimum, das nicht gegen Artikel 1 GG verstößt. Mit der heutigen Festlegung ist es klar definiert: Um und bei 300 Euro plus Wohnung.


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