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Der Threadtitel und der verlinkte Artikel sind nicht inhaltsgleich (Sonstiges)

DomJay, Köln, Dienstag, 05.11.2019, 19:48 (vor 2336 Tagen) @ MDomi

Ich finde, dass dies ein grobes Fehlurteil ist. Das gröbste des BVerfG wahrscheinlich in meinen Augen.

Entweder es gibt ein Existenzminimum, oder nicht. Warum gilt dies beim Pfänden oder dergleichen? Warum ist es hier nicht von Belang? Warum dürfen die so urteilen? Das ist nicht richtig.

Ich bin auch gegen eine Handhabe gegen Schmarotzer und Leute, die boykottieren. Aber die lautet für mich eher Beugehaft, nach richterlichem Urteil.

Es darf nicht entscheidend sein, wie belastet die Justiz ist.

Da bist du dem Threadersteller erlegen. Der Verlinkte Artikel wertet Hartz IV nicht als Existenzminimum und somit hat das BVerfG nicht darüber entschieden sondern nur eine zu starke Kürzung von Hartz IV für Fehlverhalten abgelehnt.


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