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Bundesverfassungsgericht Existenzminimum darf also um 30% gekürzt werden (Sonstiges)

Thomas, Dortmund, Dienstag, 05.11.2019, 18:43 (vor 2247 Tagen) @ Klopfer

Das nenne ich mal stichhaltiges Argument gegen Sanktionen. Damit dürftst du selbst den überzeugtesten Neoliberalen auf deine Seite bekommen. Vorausgesetzt natürlich, deine Zahlen stimmen, aber ich gehe mal davon aus.

Ich denke die Zahlen entbehren jeder Grundlage, aber es scheint tatsächlich so zu sein, dass der Sanktionsspaß grundsätzlich ein Minus bedeutet. Im Jahre 2018 ergaben sich aus 60 Mio. Aufwand, ganze 18 Mio. Rückforderung.

morgenpost.de/politik/article216480729/Hartz-IV-Sanktionen-wirklich-nur-fuer-3-Prozent-der-Bezieher.html


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