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Zahlen aus UK: Geimpfte vs. Ungeimpfte (Corona)

Carpzov, Dormagen, Montag, 28.06.2021, 10:28 (vor 1027 Tagen) @ Lutz09

Wird eh Zeit, dass die Veranstaltungsbranche vor die Gerichte zieht.


... und angesichts der Delta-Variante in Verbindung mit der aktuell noch angespannten Impfstoffsituation eine heftige Klatsche einfängt.

Mit ziemlicher Sicherheit werden Gerichte eine weitere Einschränkung von Grundrechten für vollständig geimpfte Personen sehr kritisch hinterfragen. Denn diese Einschränkungen lassen sich kaum noch rechtfertigen.


Das sehen die Juristen aktuell anders.


Noch. Die mit dem neuen § 28 b im IfSG im am 30.4.2021 in Kraft getretene Bundes-Notbremse wird jedenfalls nicht mehr verlängert und am 30.6.2021 enden. Damit entfallen Kontaktbeschränkungen, Ausgangsbeschränkungen, strenge Regeln für den Einzelhandel, eingeschränkte Freizeit- und Sportmöglichkeiten, Beschränkungen des Kulturbetriebes, Beschränkungen der Gastronomie etc.

Vor dem Hintergrund einer zunehmend sinkenden Risikolage und Inzidenzwerte wird das BVerfG Grundrechtseingriffe wohl kaum mehr durchwinken. Ich wüsste auch nicht, wie sich Einschränkungen für vollständig geimpfte Personen dann noch weiterhin rechtfertigen lassen sollten. Da fehlt einfach die Verhältnismäßigkeit, die bei der Abwägung nun mal entscheidend ist.

Das stiommt so komplett nicht.

Coronaschutzverrordnung bis 8 Juli verlängert


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