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Hubert Aiwanger will sich (noch) nicht impfen lassen (Corona)

DomJay, Köln, Mittwoch, 30.06.2021, 17:57 (vor 1030 Tagen) @ Ulrich
bearbeitet von DomJay, Mittwoch, 30.06.2021, 18:17

Wenn es vertretbar Gründe gibt sich nicht zu impfen, kann man diese auch so kommunizieren. Wenn es keine vertretbaren Gründe gibt, dann ist man eben dämlich.
Ob Impfpflicht oder nicht. Trotzdem akzeptiere ich seine Entscheidung. Jeder kann sich selbst öffentlich als dämlich darstellen.


Die gehen dich aber nichts an diese Gründe.


Die des Privatmanns Aiwanger nicht. Die des stellvertretenden bayrischen Ministerpräsidenten Aiwanger schon.


Nein auch dann nicht. Denn Art 1 GG gilt uneingeschränkt.


Der Verweis auf Artikel 1 GG ist in diesem Zusammenhang absolut irrwitzig.

Nein, denn die Gesundheit und die Offenbarungaufforderung dazu in der Öffentlichkeit doch gefälligst Stellung zu nehmen ist dadurch auch geschützt.

2. Sind Gesundheitsdaten der Beschäftigten besonders geschützt?

Ja. Gesundheitsdaten sind als sensitive Daten in besonderer Weise durch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 1, 2 GG) geschützt. Dieses Grundrecht gilt auch im Arbeitsverhältnis und verbietet dem Arbeitgeber das Offenlegen jeglicher Gesundheitsdaten der Beschäftigten. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) klassifiziert Gesundheitsdaten daher als eine »besondere Kategorie« von Daten, deren Verarbeitung grundsätzlich untersagt ist (sog. Verarbeitungsverbot in Art. 9 Abs. 1 DSGVO).

Ich finde die Haltung weiterhin bedenklich. Gesundheitszustand von Menschen bei deren Arzt erfahren? Ne ist geschützt. Frauen nach einer Schwangerschaft fragen bei der Bewerbung-> No-Go.

Politiker zwingen seinen Gesundheitszustand öffentlich zu erklären, bloßzustellen und zu kommentieren, damit jeder in Deutschland und im Internet drüber Bescheid weiß und es diskutieren darf? Ja klar, da hat die Öffentlichkeit ein Anrecht drauf…

Das ergibt keinen Sinn und eine simple Google Suche hätte dir das auch sagen können.


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