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Erfreuliche Nachrichten (Corona)

markus, Samstag, 18.09.2021, 16:15 (vor 951 Tagen) @ Fred789

"Zwänge" gibt es überall in der Gesellschaft. Im Auto muss ich mich anschnallen -was bei der Einführung der Gurtpflicht zu durchaus massiven Protesten geführt hat. Ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr lenken darf ich nur, wenn ich eine entsprechende Fahrerlaubnis besitze. Betrunken darf ich das aber trotzdem nicht tun, und, und, und ...


Natürlich gibt es überall "Zwänge". Eine Impfung ist ein medizinischer Eingriff, so sieht es jedenfalls der Vorsitzende der STIKO. Und das ist schon was anderes als sich anschnallen zu müssen.

Am Ende sind beides Eingriffe in Grundrechte, die verhältnismäßig sein müssen. Es gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Die Thematik rund um die Impfpflicht war schon ganz oben beim europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Das hat gemeint, dass eine Impfpflicht gegen neun Krankheiten (u.a Masern, Keuchhusten und Tetanus) zulässig ist, wenn damit das legitime Ziel verfolgt wird, die eigene und die Gesundheit Dritter zu schützen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst impfen lassen können. Es gibt für die einzelnen Staaten einen Ermessensspielraum.


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