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Sie sind wieder da: Nach #allesdichtmachen kommt nun #allesaufdentisch (Corona)

Wickiborusse, Dortmund, Donnerstag, 30.09.2021, 22:23 (vor 937 Tagen) @ tim86

Es ging bei dem Urteil nicht um das Wort Hetze. Das hatte Broder nicht gerügt. Ihm ging es darum, dass Roth behauptet hatte, dass er Falschbehauptungen, sprich fake news, in die Welt setzen würde. Das Gericht verbog das in freie Meinungsäußerung.


Und die Zulässigkeit dieser freien Meinungsäußerung wurde damit begründet, dass die Aussagen ein "Wahren Tatsachenkern" haben, er Aussagen getroffen hat, die "unschwer als Hetze eingestuft" werden können und "objektiven Unwahrheiten" veröffentlicht hat.

OLG Dresden, 28.04.2020 - 4 W 3/20

Dummerweise hat es das OLG aber versäumt, anzuführen, was denn nun genau Hetze oder objektive Unwahrheiten hätten sein sollen.
Insofern ein extrem albernes Urteil. Man dreht sich im Kreis.


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