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Linken-Politiker Dehm will wegen Sputnik vor das Bundesverfassungsgericht ziehen (Corona)

dNL, Sauerland, Dienstag, 05.10.2021, 10:39 (vor 928 Tagen) @ Ulrich

Wobei mir das Urteil nachvollziehbar erscheint. Bei den zugelassenen Impfstoffen ist gegenüber der EU-Behörde EMA ein Nachweis der Wirksamkeit erbracht worden. Das unterscheidet sie von Sputnik oder chinesischen, etc. Impfstoffen.

Die Europäische Union habe beschlossen, dass Menschen, in deren Herkunftsländern die russische Vakzine zugelassen ist, sich innerhalb der EU frei bewegen könnten, sagte Dehm. Menschen, deren Herkunftsländer den Impfstoff nicht zugelassen haben, bleibe dies hingegen verwehrt. »Es ist absurd, dass beispielsweise ein mit ›Sputnik V‹ vollständig geimpfter Ungar in einer deutschen Gaststätte, die sich auf die 2G-Regel verpflichtet hat, speisen darf und ein Deutscher – in diesem Fall ich – nicht.«

Das findest du nachvollziehbar? Entweder man behandelt Menschen die Sputnik V bekommen haben als geimpft oder nicht. Aber je nach Herkunftsland bzw. Staatsangehörigkeit zu einem anderen Ergebnis zu kommen finde ich persönlich dann doch sehr fragwürdig. Wenn man dann sagt, dass die Wirksamkeit gegenüber den Behörden nicht hinreichend bewiesen ist, kann man dann eigentlich nur zu dem Ergebnis kommen, eben alle die Sputnik V bekommen haben nicht als geimpft zu behandeln.


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