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Wenn es akut wird (Politik)

Jarou9, Saarland, Mittwoch, 02.03.2022, 16:14 (vor 1389 Tagen) @ chanoumi

Ich weiß, es zeugt vielleicht von mangelnder politischer Bildung, aber welcher Artikel wird hier aktiviert? Im Artikel 12a des Grundgesetzes lese ich:

(3) Wehrpflichtige, die nicht zu einem Dienst nach Absatz 1 oder 2 herangezogen sind, können im Verteidigungsfalle durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu zivilen Dienstleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung in Arbeitsverhältnisse verpflichtet werden; Verpflichtungen in öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse sind nur zur Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben oder solcher hoheitlichen Aufgaben der öffentlichen Verwaltung, die nur in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis erfüllt werden können, zulässig. Arbeitsverhältnisse nach Satz 1 können bei den Streitkräften, im Bereich ihrer Versorgung sowie bei der öffentlichen Verwaltung begründet werden; Verpflichtungen in Arbeitsverhältnisse im Bereiche der Versorgung der Zivilbevölkerung sind nur zulässig, um ihren lebensnotwendigen Bedarf zu decken oder ihren Schutz sicherzustellen.

Bisher sehe ich also nicht, dass ich dazu gezwungen werden kann, auf den Feind (para-)militärisch loszugehen. Eingeschränkte Freizügigkeit etc., klar, aber kämpfen muss ich nicht.

Was übersehe ich?


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