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Wenn es akut wird (Politik)

baxterbln, Duisburg, Mittwoch, 02.03.2022, 16:26 (vor 1539 Tagen) @ Litze

Dafür müsste das Grundgesetz geändert werden:

Art 4, Abs. 3:
Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Für die Einberufung ist das WPflG (Wehrpflichtgesetz) zuständig.


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