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Möglicherweise doch Gesetzesverstöße (Politik)

Wallone, Mittwoch, 11.05.2022, 12:51 (vor 1320 Tagen) @ markus

Meint ein Bundeswehr Jurist. Steht aber in der Springer Presse, daher kein Zitat und Link.

Es geht einmal um § 109g StGB. Danach ist sicherheitsgefährdendes Abbilden von Wehrmitteln verboten. Problematisch könnten deshalb die Postings sein. Spione könnten auf den Fotos u.U. technische Details des Helis sehen.

Ein weiteres Problem könnte sich ergeben, falls der Truppenbesuch viel kürzer als der anschließende Urlaub war. Dann gäbe es Zweifel, ob der dienstliche Zweck im Vordergrund steht, was wohl Voraussetzung nach dem Bundesreisekostengesetz ist.

Nein! - Doch! - Ohh!


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