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Missbrauchsprozess: R. Kelly zu 30 Jahren Haft verurteilt / Ghislaine Maxwell zu 20 Jahren Haft verurteilt (Sonstiges)

Micha, Düsseldorf, Donnerstag, 30.06.2022, 10:07 (vor 1297 Tagen) @ Djerun

Entschuldige bitte... definitiv nein. Das ist der zentrale Grundsatz unseres Grundgesetzes. Wenn du diesen Grundsatz für eine Sache außer Kraft setzt, die möglicherweise gerade öffentlicher Konsens ist, ist die Hemmschwelle sie für andere Sachen außer Kraft zu setzen direkt niedriger.
Als Beispiel: Für Kinderschändung setze ich den Grundsatz außer Kraft um Täter länger wegsperren zu können. Ist dann auch Folter okay um Geständnisse zu erzwingen? Wie sieht es mit Mord aus? Ist ja auch schlimm.
Übrigens schützt der Grundsatz auch Opfer. Warum sollte eine Kinderschändung noch strafbar sein, wenn die Menschenwürde nicht grundsätzlich als schützenswert gilt? Es könnte ja theoretisch auch mal öffentlicher Konsens werden, dass das gar nicht so schlimm sei.
In Deutschland gibt es das Instrument der Sicherungsverwahrung als allerletzte Konsequenz, und das ist auch völlig ausreichend.


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