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Missbrauchsprozess: R. Kelly zu 30 Jahren Haft verurteilt / Ghislaine Maxwell zu 20 Jahren Haft verurteilt (Sonstiges)

guy_incognito, Rhein-Neckar, Donnerstag, 30.06.2022, 10:25 (vor 1297 Tagen) @ MarcBVB

Es gibt halt nunmal gute Gründe für die Dauer von Haftstrafen in Deutschland und auch deren Länge. Selbst so ein wertvoller Mensch wie Christian Klar durfte irgendwann wieder raus.

Menschenwürde und so.

Das suggeriert ja, dass eine lebenslange Haft (also wirklich bis kurz vor dem Exitus) die Menschenwürde nimmt.

Muss man das so sehen? Nö.

Die 15 Jahre, nach denen man frühestens entlassen werden kann, sind diesbezüglich doch willkürlich gewählt, da man annimmt, dass sich ein Mensch in dieser Zeit so von seinen Taten distanziert/ distanzieren und ggfs. wieder auf die Gesellschaft losgelassen werden kann.

Ich weiß, es gibt die besondere Schwere der Schuld und die Sicherheitsverwahrung. Letztere kann tatsächlich im Einzelfall einen Freiheitsentzug bis zum Lebensende bedeuten. Aber sollte das deutsche Strafrecht in besonderen Fällen vorsehen, dass ein Straftäter zumindest deutlich länger als eben die 15 Jahre fix einsitzen muss? Eindeutig ja.

Problematisch an diesen Diskussionen finde ich, dass sie in der Regel vor dem Hintergrund von Fällen wie R.Kelly, Maxwell oder Lütge geführt werden. Eine hochemotional geführte Debatte bringt selten gute Ergebnisse. Das Leid der Opfer und Angehörigen kann man nur schwer als Bemessungsgrenze nehmen, denn dann müsste es recht häufig den Freiheitsentzug bis zum Lebensende geben.


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