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Missbrauchs-Tatkomplexe vor allem in NRW (Sonstiges)

Kruemelmonster09, Donnerstag, 30.06.2022, 16:07 (vor 1297 Tagen) @ MarcBVB

Art. 6 GG. Ehe und Familie. Besonderer Schutz. Wenn du wirklich Interesse hast, biete ich dir an, bei mir (Fachanwalt für Familienrecht) eine Woche über die Schulter zu schauen.

Ja toll...

Unsere Tochter ist ein Dauerpflegekind.

Der leibliche Vater ist ein Missbrauchstäter an Kindern und darf sich Kindern nicht nähern. Die leibliche Mutter (hat bereits 2 Kinder mit 2 anderen Vätern und beide in die Dauerpflege abgegeben) hat sich für den Vater entschieden. Außerdem wurde sie damals eh nicht als fähig empfunden ein Kind aufzuziehen. Daher Kind raus aus der Familie, (verspätet) 6 Wochen nach der Geburt.

3,5 Jahre später hat der leibliche Vater nun ein Interesse daran seine Tochter kennenzulernen. Genau in dem Alter wo sie für ihn wohl "interessant" wird. Der Termin wird vom Jugendamt zu 100% begleitet und findet auch dort statt. Unsere Tochter möchte den Mann nicht treffen. Wir möchten nicht dass sie ihn trifft. Unser begleitende Kontakt beim JA hat auch Bauchschmerzen.

Dennoch wird der Kontakt im Oktober stattfinden.

Tut mir leid...
Schön und gut, dass das im GG steht.
Aber dass hier das Recht des Erzeuger über dem Recht des Kindes steht ist für mich krank und ein absolut katastrophaler Fehler im System.


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