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Missbrauchsprozess: R. Kelly zu 30 Jahren Haft verurteilt / Ghislaine Maxwell zu 20 Jahren Haft verurteilt (Sonstiges)

Djerun, Freitag, 01.07.2022, 08:06 (vor 1296 Tagen) @ Sascha

Dann sind wir also sehr zügig beim Volksgerichtshof und Herrn Freisler angekommen.


Ach je... Nun, Gerechtigkeit ist eine zutiefst emotionale subjektive Angelegenheit. Mit dem "Recht" hat man nun versucht, dem ganzen eine objektive sachliche Basis zu geben. Funktioniert natürlich nicht. Hat es auch noch nie...
Das Schlimme ist, dass man denkt, das Recht wäre das nonplusultra, um einer Straftat gerecht zu werden. Das funktioniert auch in bestimmten Situationen ganz gut - etwa wenn es um monetäre Angelegenheiten im weitesten Sinne geht, bei denen Menschen keinen körperlichen oder psychischen Schaden genommen haben (wobei das bei Diebstahl dann auch wieder so eine Sache ist), aber ist klar, was ich meine. Da kann man durchaus zu einer gewissen sachlichen und gerechten Beurteilung und somit Strafe gelangen. Wenn aber Menschen direkt psychisch oder physisch zu Schaden kommen, funktioniert das ganze nicht mehr und die Diskrepanz zwischen Recht und Gerechtigkeit wird immer größer, je schwerwiegender das Delikt ist. Und auf diese Situationen hat unsere Gesellschaft leider keine befriedigende Antwort. Allein der Gedanke, ein Sexualstraftäter wird von einem Staranwalt vertreten, der alles daran setzt und dem es auch gelingt, die für den Täter mildest mögliche Strafe herauszuholen - oder sogar aufgrund irgendwelcher "Formfehler" gar keine - ist schon verstörend und pervers...


Es ist aber trotzdem so, dass sich die jetzige Form der Rechtsprechung das Ergebnis einer Entwicklung ist, in der sich alle anderen Auswüchse als verheerend erwiesen haben.

Man sollte nur nicht den Fehler begehen zu sagen, dass dies das Endergebnis dieser Entwicklung ist. Alle Beteiligten sollten größte Anstrengungen unternehmen, die Entwicklung fortzuführen, um diesen rudimentären unbefriedigenden Zwischenzustand hinter sich zu lassen...


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