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Antwort kommt von den Ruhrnachrichten! (BVB)

DomJay, Köln, Freitag, 27.01.2023, 07:52 (vor 457 Tagen) @ donotrobme

Wer beschließt denn solche Regelungen?

Die deutsche Gesetzgebung?
Die EU?
Oder die UEFA?

Wer hat ein Interesse daran, dass ein U-18 Spieler, möglicherweise ohne jede weitere berufliche Ausbildung, nach 3 Jahren arbeitslos wird?

So eine Regelung wirkt auf mich so, als hätte sie für alle Parteien erhebliche Nachteile.

Zwei Seiten der Medallie. Es ist nun auch so, dass man es mit Minderjährigen zu tun hat.

Den jungen Männern sollte man schon zugestehen ihre Entscheidung dann treffen zu dürfen und ohne Eltern einen Vertrag aushandeln zu dürfen.

Das Argument der Arbeitslosigkeit zieht für mich nicht. Bei 5 Jahren sind es 2 Jahre mehr.

Hypothetische Gegenfrage: Du fändest es also in Ordnung, wenn Eltern zB für einen 15 jährigen einen 5-10 Jahresvertrag unterschrieben, so dass der junge Mann dann auch in der Volljährigkeit nicht selbst entscheiden darf und auf das Entgegenkommen des Vereins angewiesen wäre?


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