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Antwort kommt von den Ruhrnachrichten! (BVB)

CHS, Lünen / Dortmund, Freitag, 27.01.2023, 08:27 (vor 457 Tagen) @ homer73

So lange die Option nicht einseitig durch den BVB ausübbar ist (was die Regelung konterkarieren würde), ist der Junge nach den drei Jahren
- weg

Wie gesagt, dieser Fordervertrag wird vom DFB anerkannt, aber eben nicht bei der Fifa. Kann also da aufgehoben werden. In der Regel wird ein Spieler das nicht machen, da durch so ein Vertrag ein gutes Gehalt garantiert ist. Und neben dieser Regelung gibt es ja die Möglichkeit, dass man, sobald der Spieler Volljährig ist, einen neuen Vertrag auszuhandeln.

- in Verhandlungen wie Moukoko zuletzt

Bei Moukoko muss man gucken, wie lange er schon im Verein ist und wie lange er einen solchen Vertrag hatte. Moukoko ist halt ein Sonderfall.

- schon seit einem Jahr woanders
(vorausgesetzt er zündet hier)

Die Gefahr besteht bei jedem Spieler.

Verstehe das Modell nicht. Dieser Spieler wird nicht über einen langen Zeitraum ein wichtiger Bestandteil der Mannschaft sein, das ist absehbar.

Hier mal die rechtliche Auffassung zu diesem 3-2-Vertrag. Diese Jugendregelung gibt es übrigens seit 2005. Hier der damalige Kicker dazu.

Gruß

CHS


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