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Dopa (Spieltage)

Ulrich, Sonntag, 21.01.2024, 13:51 (vor 726 Tagen) @ Vanzetti

Ja, der VfL hat natürlich Hausrecht. Aber bei zahlenden Zuschauern einer öffentlichen Veranstaltung unterliegt dieses Recht anderen Kriterien, als bei einer privaten Veranstaltung (Einladung). Da kannst du als Gastgeber die Teilnehmer und deren Verhalten nach eigenem Gusto maßregeln.
Für ersteres gibt es ja auch eine Stadion(Haus)ordnung, die man zu beachten hat. Solange du das tust, hat man dich gewähren zu lassen.

In Fällen wie diesem hat auch der Hausherr nichts zu sagen. Da übernimmt die Stelle das Ruder, die für die Einhaltung der Brandschutzauflagen zuständig ist. Vermutlich Bezirksregierung oder Stadt Bochum, vertreten durch die Verantwortlichen der Feuerwehr?


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