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Dopa (Spieltage)

markus, Sonntag, 21.01.2024, 16:58 (vor 726 Tagen) @ Ulrich

Schon klar.
Meine Antwort bezog sich auf die beiden Beiträge davor. In dem ersten stand sinngemäß "wenn der Hausrechtsinhaber sagt: Das kommt weg, kommt das auch weg."


Es ging mir in dem Fall um ein Banner wo quasi nix drauf stand ausser der Name der ultras meine ich...
Ich habe keine Ahnung welche Grundrechte ich in nem Stadion habe dass mein Name da auf einem Banner stehen darf/soll/muss.....

Nochmal, der ganze Vorgang war von allen Parteien durchaus schlechtsmöglich gelöst, aber dass ultras ein Grundrecht haben ihren Namen zu präsentieren?

Sollte auf dem Banner was anderes gestanden haben dann hab ich nix gesagt...


Wieso willst du danach differenzieren, welchen Inhalt ein solches Banner trägt? Solange es keine strafbaren Inhalte enthält, ist das vollkommen egal was draufsteht oder abgebildet ist.


In der Regel agieren Vereine aus gutem Grund sehr vorsichtig, wenn es um das Verbieten von Bannern geht. Allerdings wohl nicht, weil die vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt sind. Fußballspiele im Stadion sind eine geschlossene Veranstaltung. Auf das Demonstrationsrecht könnte man sich nur vor dem Stadion berufen.

Das Recht auf freie Meinungsäußerung gilt auch im Stadion. In einem Fall gab Streit darüber, ob „ACAB“ noch von der Meinungsfreiheit abgedeckt ist. Da ging es aber darum, ob es sich um einen strafbaren Inhalt handelt.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2016/05/rk20160517_1bvr215014.html


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