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Dopa (Spieltage)

markus, Sonntag, 21.01.2024, 16:00 (vor 934 Tagen) @ BVBMenden

Schon klar.
Meine Antwort bezog sich auf die beiden Beiträge davor. In dem ersten stand sinngemäß "wenn der Hausrechtsinhaber sagt: Das kommt weg, kommt das auch weg."


Das Hausrecht geht nicht so weit, als dass es andere Grundrechte vollständig verdrängen kann. Ist immer Abwägungssache und der gefundene Kompromiss verhältnismäßig.


Und in diesem Falle wäre das dann das Grundrecht auf ein Banner? Komm schon…

Persönlichkeitsrecht, Art. 2 Abs. 1 GG.


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