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[Politik] OVG NRW: Einstufung der #fckafd als rechtsextremer Verdachtsfall zu Recht, keine Revision zugelassen (Politik)

Zoon, Montag, 13.05.2024, 12:06 (vor 27 Tagen) @ Ulrich

Eine erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde setzt voraus, dass es dem Betroffenen gelingt, einen in § 132 Abs. 2 VwGO genannten Zulassungsgrund nachzuweisen. Das ist schwierig. Derzeit gelingt das nur in jedem zwanzigsten Fall.


Eventuell erklärt man jetzt, unter den vielen hundert Anträgen der AfD sei einer, mit dem sich das Gericht angeblich nicht oder nicht intensiv genug befasst hat? Aber auch da würde sich die Fragen stellen ob es sich die AfD zurechnen lassen müsste, ihn zunächst erst auf den letzten Drücker zu stellen und dann auch noch unter einem Haufen Scheiße zu begraben.

Nichtzulassungsbeschwerden haben am häufigsten wegen Vorliegens eines Verfahrensfehlers Erfolg. Die Beweisanträge der AfD zielten wohl darauf ab, einen solchen Verfahrensfehler zu generieren. Ob das geglückt ist, wird das Bundesverwaltungsgericht entscheiden. Ich kann mir allerdings kaum vorstellen, dass sich das OVG hier eine Blöße gegeben hat.

Der Umstand, dass die Beweisanträge erst in der mündlichen Verhandlung gestellt wurden, ist unerheblich. § 86 Abs. 2 VwGO sieht das ja gerade vor. Damit ein in der mündlichen Verhandlung (überraschend) gestellter Beweisantrag vom Gericht aufgegriffen wird, setzt allerdings voraus, dass dem Gericht auch deutlich gemacht wird, warum dieser Beweisantrag für seine Entscheidung von Bedeutung sein soll. Es reicht halt nicht aus, einfach nur einen Beweisantrag zu stellen oder die Sachverhaltsbasis der Behörde anzugreifen. Man muss schon aufzeigen, was genau falsch sein soll, wie es aus Betroffenensicht "wirklich war" (soweit möglich) und welche Schlüsse sich daraus für die Behördenentscheidung ergeben. Da wären vermutlich weniger Beweisanträge und mehr "butte bei de fische" besser gewesen, damit das Gericht einem Beweisantrag gefolgt wäre.

Aber dann wäre es vermutlich peinlich geworden.


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