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Ich bin überrascht - Gilt das auch für andere Ämter und Ministerien? (Politik)

Ulrich, Freitag, 21.06.2024, 20:49 (vor 7 Tagen) @ Franke

"Das Gericht ordnete an, der Landkreis habe »vollumfänglich und wahrheitsgemäß in schriftlicher Form« Auskunft zu erteilen."


Wohl jede Woche kann, wer diesbezüglich alles guckt, hören, dass ein Bundes- oder Landesminister "leider keine Zeit für einen Interviewtermin hat" (und wohl auch schriftlich nichts geliefert wird). Dann geht ein Fernsehteam zu einem öffentlichen Auftritt der betreffenden Person und präsentiert diese den TV-Zuschauern auf der Flucht. Wenn das Erfolg verspricht, können sie sich was basteln, dass sie ihre Standardklageschriften mit Textbausteinen schneller erstellen und dem zuständigen Gericht zuleiten können.

Zunächst einmal ist das Landesrecht. Aber es könnte in anderen Bundesländern ähnliche Regelungen geben. Auf Bundesebene gibt es das Informationsfreiheitsgesetz, das primär auf Unterlagen wie Akten abzielt. Mit ein paar Standardfloskeln jedenfalls ist es nicht getan, das hat das Verwaltungsgericht Sesselmann ins Stammbuch geschrieben.

Keinen Anspruch hingegen haben Medien darauf, dass Politikerinnen und Politiker ihnen auf Zuruf für Interviews zur Verfügung stehen. Man sollte nicht vergessen, dass sich auch Politiker je nach Fragestellung in die Thematik einlesen müssen. Und das nicht nur für ein Medium, es dürfte in der Regel eine ganze Reihe von Anfragen geben.


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